Mit der Network and Information Security Directive (EU) 2022/2555 (NIS2-Richtlinie) wird der Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich erweitert und die Anforderungen an die Cybersicherheit deutlich verschärft – Stichwort: Geschäftsführerverantwortlichkeit. Ausführliche Informationen zu den Anforderungen der NIS2-Richtlinie finden Sie hier. Für eine effiziente Umsetzung der NIS2-Richtlinie benötigen Unternehmen ein ganzheitliches Konzept zur Cybersecurity Compliance.
Die NIS2-Richtlinie gilt für alle Unternehmen, die Dienstleistungen in der EU erbringen oder dort tätig sind, wenn sie mehr als 50 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 10 Mio. EUR haben und einem der kritischen Sektoren angehören. Prüfen Sie jetzt Ihre Betroffenheit mit unserem kostenfreien Quick-Check!
Neben Governance und Awareness für Cybersicherheit verpflichtet die NIS2-Richtlinie Unternehmen zu einem Risikomanagement und einem Prozess für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen. Welche Maßnahmen individuell erforderlich sind, müssen Unternehmen mit Hilfe einer Gap-Analyse ermitteln.
Gemäß der NIS2-Richtlinie müssen Leitungsorgane sicherstellen, dass die notwendigen technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen getroffen werden, und deren Umsetzung überwachen. Bei Nichteinhaltung können Geschäftsführer persönlich für Verstöße haftbar gemacht werden.
Sowohl die Rechtslage als auch unternehmensinterne Prozesse unterliegen einem Wandel, der mit veränderten Anforderungen einhergehen kann. Unternehmen müssen daher sowohl die Rechtslage als auch die internen Strukturen kontinuierlich überwachen und auf Änderungen reagieren.
In Deutschland werden zukünftig ca. 30.000 bis 40.000 Unternehmen von der NIS2-Richtlinie erfasst. Etwa 80 % der betroffenen Unternehmen sind sich ihrer Betroffenheit jedoch noch nicht bewusst. Mit unserem kostenlosen Quick-Check können Sie die Betroffenheit Ihres Unternehmens überprüfen.
Mit der NIS-2-Richtlinie hat die Europäische Union ein einheitliches Mindestniveau für Cybersicherheitsanforderungen geschaffen. Als Richtlinie gilt NIS‑2 jedoch nicht unmittelbar, sondern muss von jedem Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden. Dies führt dazu, dass innerhalb der EU insgesamt 27 nationale Umsetzungsregelungen bestehen bzw. entstehen. In Deutschland ist erfolgt die Umsetzung im BSI-Gesetz.
Um Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben zu unterstützen, haben wir einen umfassenden Leitfaden für alle EU-Mitgliedstaaten erstellt. Dieser enthält insbesondere Informationen zu dem Umsetzungsstand in den jeweiligen Mitgliedstaaten, den zuständigen Aufsichtsbehörden, Registrierungsanforderungen, Meldepflichten und Meldeportalen sowie den wesentlichen Pflichten nach den jeweiligen nationalen NIS-2-Regelungen.
Enthalten sind Informationen zur NIS-2-Umsetzung in folgenden Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
100 % Expertise. 0% Nonsens. Wir haben umfassende Erfahrung im Cybersecurity Compliance Management und verbinden Beratungspraxis und Forschung im Recht der Cybersicherheit. Unsere Beratung ist: Smart. Effizient. Punktgenau.