Mit der Network and Information Security Directive (EU) 2022/2555 (NIS2-Richtlinie) wird der Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich erweitert und die Anforderungen an die Cybersicherheit deutlich verschärft – Stichwort: Geschäftsführerverantwortlichkeit. Ausführliche Informationen zu den Anforderungen der NIS2-Richtlinie finden Sie hier. Für eine effiziente Umsetzung der NIS2-Richtlinie benötigen Unternehmen ein ganzheitliches Konzept zur Cybersecurity Compliance.
Die NIS2-Richtlinie gilt für alle Unternehmen, die Dienstleistungen in der EU erbringen oder dort tätig sind, wenn sie mehr als 50 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 10 Mio. EUR haben und einem der kritischen Sektoren angehören. Prüfen Sie jetzt Ihre Betroffenheit mit unserem kostenfreien Quick-Check!
Neben Governance und Awareness für Cybersicherheit verpflichtet die NIS2-Richtlinie Unternehmen zu einem Risikomanagement und einem Prozess für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen. Welche Maßnahmen individuell erforderlich sind, müssen Unternehmen mit Hilfe einer Gap-Analyse ermitteln.
Gemäß der NIS2-Richtlinie müssen Leitungsorgane sicherstellen, dass die notwendigen technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen getroffen werden, und deren Umsetzung überwachen. Bei Nichteinhaltung können Geschäftsführer persönlich für Verstöße haftbar gemacht werden.
Sowohl die Rechtslage als auch unternehmensinterne Prozesse unterliegen einem Wandel, der mit veränderten Anforderungen einhergehen kann. Unternehmen müssen daher sowohl die Rechtslage als auch die internen Strukturen kontinuierlich überwachen und auf Änderungen reagieren.
In Deutschland werden zukünftig ca. 30.000 bis 40.000 Unternehmen von der NIS2-Richtlinie erfasst. Etwa 80 % der betroffenen Unternehmen sind sich ihrer Betroffenheit jedoch noch nicht bewusst. Mit unserem kostenlosen Quick-Check können Sie die Betroffenheit Ihres Unternehmens überprüfen.
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